Als schwächste Mitglieder der Gesellschaft sind Kinder nach wie vor nicht selten Zielscheibe häuslicher Gewalt im Alltag von Familien.
Ungeachtet dessen, dass im Bürgerlichen Gesetzbuch das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung seit 2000 festgeschrieben ist.
Um Kindern ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen zu ermöglichen, ist ein Miteinander innerhalb der Gesellschaft von besonderer Bedeutung, denn nur wenn nicht weggesehen oder weggehört wird, ist rechtzeitiges Eingreifen möglich. Aber wie können beispielsweise Lehrerinnen und Lehrer oder Erzieherinnen und Erzieher Anzeichen von häuslicher Gewalt gegen Kinder erkennen und wie sollten diese reagieren, um Schlimmeres zu verhindern?
Wann liegt häusliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vor?
Der Begriff der Kindesmisshandlung beschreibt die nicht unfallbedingte körperliche oder seelische Verletzung eines Kindes oder Jugendlichen durch einen Elternteil oder eine Betreuungsperson. Verschiedene Formen werden hierbei unterschieden: Die körperliche Misshandlung wird von der Vernachlässigung, der psychischen Misshandlung und sexuellen Übergriffen abgegrenzt.
Häusliche Gewalt gegen Kinder kann also in unterschiedlichster Form zuTage treten, wobei in allen Fällen ein Kriterium besonders hervorzuheben ist: Es handelt sich um wiederholte Gewalttaten gegenüber Kindern und Jugendlichen, die bewusst und absichtsvoll von einer erwachsenen Person verübt werden. Häufig ist häusliche Gewalt Ausdruck eigener Hilflosigkeit und Überforderung oder aus Opfern werden Täter, weil die Eltern selbst mit Gewalt aufgewachsen sind und erlernte Strukturen praktizieren.
Anzeichen häuslicher Gewalt gegen Kinder: Früherkennung durch Lehrer und Erzieher Schulen und Kindergärten sind gefragt, wenn es darum geht die Anzeichen häuslicher Gewalt gegen Kinder zu erkennen und entsprechend zu handeln. Aber welche Beobachtungen geben Anlass zur Vermutung, dass ein Kind Opfer von häuslicher Gewalt ist und welchen Handlungsspielraum haben Pädagogen?
Nachfolgend sind einige Anzeichen aufgelistet, die darauf hindeuten, dass die Anwendung physischer oder psychischer Gewalt gegenüber einem Kind stattgefunden hat:
- unerklärliche körperliche Befunde, die offensichtlich nicht zufällig entstanden sind (z. B. Würgemale oder Verbrennungen)
- besonders ausgeprägte Ängstlichkeit des Kindes
- insbesondere bei jüngeren Kindern das Fehlen von Schutzsuchen bei den Eltern und das Zugehen auf andere Erwachsene
- Abschottung bei älteren Kindern in Verbindung mit überangepasstem Verhalten
- aggressives Verhalten, Einnässen, Schlafstörungen, Hyperaktivität
- Lern- und Leistungsprobleme
Wenn Lehrer oder Erzieher eines oder mehrere der oben genannten Anzeichen bei einem Kind beobachten, sind sie verpflichtet, Verdachtsfälle dem Jugendamt zu melden, denn der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung ist nach § 8a Sozialgesetzbuch (SGB VIII in besonderer Weise zu erfüllen.
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